Datenschützer erläutern rechtskonformen Cookie-Einsatz

Die “Artikel 29”-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat an Beispielen erläutert, wie Cookies im Einklang mit den geänderten EU-Vorgaben auch für gezielte Werbeansprachen verwendet werden können. Es sei nicht immer nötig, eine Einwilligung der Nutzer in die Verwendung ihrer personenbezogenen Informationen über ein Pop-up-Fenster einzuholen, schreiben die EU-Datenschützer in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei). Rechtmäßig sei es etwa auch, eine Informations- und Opt-in-Seite ähnlich wie bei Herstellern alkoholhaltiger Getränke vorzuschalten oder einen statischen Informationsbanner. Die britische Datenschutzbehörde, die aktuell auf eine stärkere Beachtung der neuen EU-Bestimmungen drängt, praktiziere den letztgenannten Ansatz vorbildlich.…

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